Hausverwaltung München und Umgebung
Hausverwaltung, auch kleine Objekte, WEG-Verwaltung, Mietverwaltung
 

Sondereigentumsverwaltung

Es gibt grundsätzliche Unterschiede bei der Aufgabenstellung von WEG-Verwaltung und Sondereigentumsverwaltung. Bei der WEG-Verwaltung wird das gemeinschaftliche Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft betreut. Dagegen ist die Sondereigentumsverwaltung ein Sonderfall der Mietverwaltung, die sich auf die Vermietung sowie Durchführung und Abwicklung von Mietverhältnissen hinsichtlich einer Eigentumswohnung erstreckt, deren Eigentümer Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist. Zur Sondereigentumsverwaltung gehört auch die Verwaltung des Teileigentums ( z. B. Büro-, Geschäfts- oder Praxiseinheiten).


Aufgaben im Detail:


  • Führung der Treuhandkonten oder mittels Bevollmächtigung der Eigentümerkonten des Wohnungseigentümers / Vermieters
  • Verwaltung und Überwachung der Miet- und sonstigen Zahlungen des Wohnungsmieters sowie gegebenenfalls deren Durchsetzung im Mahnverfahren für den Wohnungseigentümer / Vermieter
  • Begleichung und Überwachung der Zahlungsverpflichtungen des Wohnungseigentümers / Vermieters sowie gegebenenfalls Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Laufenden Buchhaltung über alle Einnahmen und Ausgaben des Wohnungseigentümers / Vermieters
  • Fristgemäße Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung , die der Wohnungseigentümer / Vermieter  dem Mieter erstellen muß
  • Sämtliche Aufgaben der Vermietung (Mietersuche, Bonitätsprüfung, Mietvertragserstellung,  Mietvertragsabschluss, Kautionsabwicklung, Mieterhöhungen (in Absprache mit dem Eigentümer), Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen, gegebenenfalls Kündigung des Mieters und Entgegennahme von Mieterkündigungen, Erstellung der Übernahme- und Übergabeprotokolle)
  • Vorschläge zur Kosteneinsparung, z.B. bei Versicherungen  oder bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten (soweit nicht durch WEG  geregelt)
  • Begehung der Eigentumswohnung zur Mängelfeststellung, meist nach Mängelanzeige des Wohnungsmieters
  • Vergabe und Überwachung der erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an der Eigentumswohnung 
  • Schadensbesichtigungen und Schadensmeldungen an die WEG-Verwaltung und / oder den zuständigen Versicherer
  • Vertretung in Rechtsangelegenheiten, sofern vom Wohnungseigentümer / Vermieter ermächtigt


 
 
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